Notar
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  Lars Bjarne Buwitt

 

Unparteiisch, integer, professionell:

Ihr Notar

Lars Bjarne Buwitt

Rechtsanwalt und Notar

 

Kontakt

notar@buwitt.de

 

Telefon 040 - 30 98 99 98 0
Telefax 040 - 30 98 99 98 9

 

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen. Eine Reihe vom Gesetzgeber ausdrücklich genannter Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; andere, wie Testamente, können optional notariell beurkundet werden.

 

Die notarielle Beurkundung ist überall dort erforderlich, wo besonders wichtige oder bedeutende Rechtsgeschäfte geschlossen oder Sachverhalte einer besonderen Dokumentation bedürfen. Der Person des Notars kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu: Er nimmt als öffentlicher Amtsträger besonderes Vertrauen in Anspruch, gewährleistet die angemessene und ordnungsgemäße Abwicklung der Urkundsgeschäfte und schützt durch Hinweise und Belehrungen rechtlich unerfahrene und geschäftsunkundige Beteiligte vor unüberlegtem Handeln.

 

Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten und zu belehren, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweisfunktion; sie binden sogar die Gerichte in der späteren Beweiswürdigung. Dabei ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.

 

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er unterliegt einem gesonderten und bundeseinheitlich geregelten Berufsrecht, der Bundesnotarordnung (BNotO), und wird erst nach Bestehen einer staatlichen Fachprüfung und einem strengen Auswahlverfahren ernannt. Jeder Notar wird regelmäßig durch die Landesjustizverwaltung auf Einhaltung der Kernpflichten geprüft: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.